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FAQ


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Wer kommt als Spender in Frage und andere wichtige Fragen:

Muss man sich ärztlich untersuchen lassen, wenn man sich zur Organspende bereit erklärt hat? 

Nein, wenn sich eine Person durch Ausfüllen eines Organspendeausweises zur Organspende für den Todesfall entschließt, ist eine Untersuchung unnötig. Sie wäre zu diesem Zeitpunkt auch nicht sinnvoll.

Bis zu welchem Alter kann man Organe spenden?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, zumal nicht das kalendarische Alter der Person, sondern das biologische Alter, also der allgemeine Gesundheitszustand, entscheidend ist. Generell gilt, dass sich bei jüngeren Verstorbenen mehr Organe zur Transplantation eignen als bei älteren. Doch auch die funktionstüchtige Niere eines mit über 70 Jahren Verstorbenen kann einem Menschen wieder ein fast normales Leben schenken. Für Gewebe wie Gehörknöchelchen und Augenhornhäute gibt es keine Altersgrenze.

Erfährt der Empfänger die Identität des Spenders?

Nein, der Name des Spenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt. Umgekehrt gilt: Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer ein gespendetes Organ erhalten hat. Diese Anonymität verhindert, dass wechselseitige Abhängigkeiten auftreten, die für alle Beteiligten belastend wären. Das Transplantationszentrum teilt den Angehörigen auf Wunsch jedoch mit, ob das oder die Organe erfolgreich transplantiert werden konnten.

Wird eine Organspende finanziell entschädigt?

Nein. Das Transplantationsgesetz schreibt zwingend vor, dass die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängen darf. Sie soll ausschließlich auf einer freiwilligen, humanitären Entscheidung beruhen. Aus diesem Grund werden z. B. auch nicht die Bestattungskosten eines Organspenders übernommen. Andererseits ist weder die Bereitschaft zur Organspende noch die Organentnahme selbst für den Betreffenden oder für dessen Angehörige mit Kosten verbunden. Für sämtliche Kosten, die durch die Organtransplantation entstehen, kommen die Krankenkassen oder andere Träger auf.

Sind die Kosten für die Transplantationsmedizin nicht zu hoch?

Fortschritte der Medizin haben, zumindest finanziell gesehen, häufig den Nachteil, dass sie kostspielig sind. Immer wieder wird der Transplantationsmedizin vorgehalten, dass sie teuer - letzten Endes unbezahlbar teuer - sei. Es ist für jeden medizinischen Laien verständlich, dass aufwendige Behandlungen wie eine Organverpflanzung oder Gewebeübertragung niemals "billig" sein können. Doch auch die Behandlungsalternativen verschlingen viel Geld. Eine lebensrettende Dialysebehandlung kostet im Durchschnitt pro Jahr ca. 65 000 DM. Hinzu kommen jährliche Behandlungskosten von durchschnittlich 15 000 DM. Eine Nierentransplantation schlägt demgegenüber einmalig mit knapp ca. 90 000 DM zu Buche. Mittel- und langfristig sinken in diesem Fall die Behandlungskosten.

Werden Spenderorgane zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet?

Nein, gespendete Organe dienen nicht wissenschaftlichen Zwecken. Spenderorgane dienen einzig dazu, kranke Menschen medizinisch optimal zu behandeln. Wer seinen Körper nach dem Tod wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung stellen möchte, sollte diese Verfügung gesondert festhalten, den Wunsch seinen Angehörigen mitteilen und sich an das Anatomische Institut einer Universität wenden.

Muss man die Absicht, ein Organ zu spenden, testamentarisch festhalten?

Nein, eine testamentarische Erklärung zur Organspendebereitschaft wäre nutzlos. Ein Testament wird schließlich zu einem Zeitpunkt eröffnet, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.

Sollte man den Organspendeausweis ständig bei sich tragen?

Ja, es ist sinnvoll, ihn beim Führerschein oder Personalausweis mit sich zu tragen. Falls man ihn nicht ständig mit sich führt, sollte man den eigenen Willen zur Organspende den Angehörigen mitteilen und auf den vorliegenden Organspendeausweis hinweisen. Selbstverständlich kann man auch eine nicht verwandte Vertrauensperson informieren oder bei ihr den Organspendeausweis hinterlegen.

Benötigen Minderjährige die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ?

Nein, das Transplantationsgesetz sieht vor, daß auch Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und einen Widerspruch ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erklären können.

Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zu widerrufen ?

Ja, jederzeit. Den Organspendeausweis muss man dafür nur vernichten. Auf einem neuen Ausweis sollte man dann ankreuzen, daß man der Organentnahme widerspricht. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.

Kann man bestimmen, wer ein nach dem Tode gespendetes Organ bekommt?

Nein. Weder das Bestimmen des Empfängers noch umgekehrt der Ausschluss bestimmter Personen ist bei einer Organspende für den Todesfall möglich. Die Empfänger solcher Organe werden allein nach medizinischen Kriterien wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit bestimmt.

Kann man den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen ?

Ja. Nach der Organentnahme können die Angehörigen in jeder gewünschten Weise Abschied vom Verstorbenen nehmen. Sie können dabei erkennen, daß die Operationswunde wie bei einem lebenden Patienten verschlossen worden ist. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.

Wo findet eine Organentnahme statt?

Die Organentnahme wird im Operationssaal mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie bei jeder anderen Operation vorgenommen.

Kann man die Spendebereitschaft auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken ?

Ja. Im Organspendeausweis kann man ohne Begründung bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme ausschließen oder die Entnahme nur für bestimmte Organe und Gewebe gestatten, indem man dies im Organspendeausweis vermerkt. Selbstverständlich ist es sinnvoll, auch über die eingeschränkte Spendebereitschaft mit den Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson zu sprechen.

Wo bekommt man einen Organspendeausweis ?

Exemplare des Organspendeausweises können bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), beim Arbeitskreis Organspende und bei der Bundesärztekammer angefordert werden. Viele Apotheken, Einwohnermeldeämter und Arztpraxen sowie die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen halten ebenfalls solche Erklärungen bereit oder verschicken sie an ihre Versicherten. Der Organspendeausweis ist kostenlos und keinesfalls mit der Bitte um eine finanzielle Spende verbunden. Man kann seine Entscheidung auch formlos auf einem unterschriebenen Bogen Papier dokumentieren. Alle bisherigen "Erklärungen zur Organspende" behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Der Organspendeausweis gilt auch im Ausland.

Wie stehen die Kirchen zur Organspende?

Die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben im Jahr 1990 eine gemeinsame Erklärung zur Organtransplantation herausgegeben. Seitdem haben in beiden Kirchen (parallel zu den Diskussionen über den Entwurf für ein Organtransplantationsgesetz) auf allen Ebenen Auseinandersetzungen über diese Thematik stattgefunden, besonders zur Frage des Todes. Eine abschließende Beantwortung der Frage ist bis heute nicht erreicht und augenblicklich auch nicht zu erwarten. Dennoch haben beide Kirchen die Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 begrüßt und nochmals betont, dass die Organspende ein Akt der Nächstenliebe sein kann.

In der gemeinsamen Erklärung von 1990 heißt es unter anderem: "Nach christlichem Verständnis ist das Leben und damit der Leib ein Geschenk des Schöpfers, über das der Mensch nicht nach Belieben verfügen kann, das er aber nach sorgfältiger Gewissensprüfung aus Liebe zum Nächsten einsetzen darf."

"Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs höchste belastet oder gefährdet ist. Angehörige, die die Einwilligung zur Organtransplantation geben, machen sich nicht eines Mangels an Pietät gegenüber den Verstorbenen schuldig. Sie handeln ethisch verantwortlich, weil sie ungeachtet des von ihnen empfundenen Schmerzes im Sinne des Verstorbenen entscheiden, anderen Menschen beizustehen und durch Organspende Leben zu retten." "Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, dass der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt." "Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten."

Kann man bereits zu Lebzeiten Organe spenden ?

Ja, allerdings sieht das Transplantationsgesetz bewusst erhebliche Einschränkungen vor. Am häufigsten kommt die Niere für eine Lebendspende in Frage. Dieses Organ existiert im Körper paarweise, und es ist möglich - gesunde Nieren und ein allgemein guter Gesundheitszustand vorausgesetzt -, einem Spender eine Niere zu entnehmen, ohne dass dieser seine Nierenfunktion einbüßt. Damit nicht finanzielle Überlegungen - etwa bei einem mittellosen Spender - die Entscheidung für eine Organspende beeinflussen, erlaubt das Gesetz die Lebendspende von Organen, die sich nicht wieder bilden können (nicht regenerierungsfähige Organe), nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades (z. B. Eltern oder Geschwister des Empfängers), unter Ehepartnern, Verlobten oder anderen Personen, die dem Empfänger in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen.

Seit wenigen, Jahren besteht auch die Möglichkeit, Kindern mit schwersten Leberschäden einen Teil der Leber eines Elternteiles zu übertragen. Unter günstigen Bedingungen wächst dieser Teil im Körper des Kindes zu einer funktionstüchtigen Leber heran, und die Leber des Elternteiles kann den Verlust des gespendeten Teils durch Nachwachsen ausgleichen. In seltenen Fällen ist auch die Lebendspende eines Teils der Lunge oder der Bauchspeicheldrüse möglich, wobei der gespendete Teil nicht nachwächst.

Natürlich ist die Entscheidung zur Lebendspende ein besonders schwerer Entschluss. Auch wenn z. B. der Spender einer Niere - von der Operation selbst abgesehen - in der Regel keine unmittelbaren gesundheitlichen Einbußen hinnehmen muss, so ist er fortan auf das lebenslange Funktionieren seiner nunmehr einzigen Niere angewiesen. Nur die Sorge um einen geliebten, sehr nahestehenden Menschen leitet Angehörige oder andere besonders nahestehende Personen bei ihrer Entscheidung. Aber auch dann sind psychische Probleme nicht ausgeschlossen, und eine Betreuung ist notwendig. Aus diesem Grund fordert das Transplantationsgesetz, daß sich Organspender und Empfänger zur Teilnahme an einer Nachbetreuung bereit erklären. Finanzielle Erwägungen, die etwa bei der denkbaren Lebendspende von einer völlig fremden Person ins Spiel kommen könnten, dürfen keine Rolle spielen. Um jeglichen Missbrauch zu verhindern, muss nach dem Gesetz eine Gutachterkommission vor der Organentnahme prüfen, ob begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Spender nicht freiwillig eingewilligt hat, oder ob das Organ gar Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist. So soll sichergestellt werden, daß die Lebendspende ausschließlich ein Akt der Nächstenliebe und Fürsorge zwischen sich sehr nahestehenden Personen ist.

Mit wem kann man über das Thema Organspende sprechen?

Grundsätzlich mit jeder Person, mit der man dieses Thema besprechen möchte, z. B. im Freundes- und Familienkreis, mit dem Hausarzt oder Seelsorger. Darüber hinaus kann man auch Kontakt aufnehmen zum Arbeitskreis Organspende, dem regionalen Transplantationszentrum oder den Selbsthilfegruppen und Betroffenenverbänden von Organtransplantierten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

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BZgA, 51101 Köln

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Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln

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Arbeitskreis Organspende, Emil-von-Behring-Passage,
63263 Neu-Isenburg, Telefon 01 30/91 40 40 (kostenlose Auskunft).

aus: "Eine Entscheidungshilfe zum Thema Organspende"
Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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