Wer kommt als Spender in Frage und andere wichtige Fragen:
Muss man sich ärztlich untersuchen
lassen, wenn man sich zur Organspende bereit erklärt hat?
Nein, wenn sich eine Person durch Ausfüllen eines
Organspendeausweises zur Organspende für den Todesfall entschließt, ist eine
Untersuchung unnötig. Sie wäre zu diesem Zeitpunkt auch nicht sinnvoll.
Bis zu welchem Alter kann man Organe
spenden?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, zumal
nicht das kalendarische Alter der Person, sondern das biologische Alter, also
der allgemeine Gesundheitszustand, entscheidend ist. Generell gilt, dass sich
bei jüngeren Verstorbenen mehr Organe zur Transplantation eignen als bei
älteren. Doch auch die funktionstüchtige Niere eines mit über 70 Jahren
Verstorbenen kann einem Menschen wieder ein fast normales Leben schenken. Für
Gewebe wie Gehörknöchelchen und Augenhornhäute gibt es keine Altersgrenze.
Erfährt der Empfänger die Identität des
Spenders?
Nein, der Name des Spenders wird dem Empfänger
nicht mitgeteilt. Umgekehrt gilt: Auch die Angehörigen des Spenders erfahren
nicht, wer ein gespendetes Organ erhalten hat. Diese Anonymität verhindert, dass
wechselseitige Abhängigkeiten auftreten, die für alle Beteiligten belastend
wären. Das Transplantationszentrum teilt den Angehörigen auf Wunsch jedoch mit,
ob das oder die Organe erfolgreich transplantiert werden konnten.
Wird eine Organspende finanziell
entschädigt?
Nein. Das Transplantationsgesetz schreibt
zwingend vor, dass die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen
Überlegungen abhängen darf. Sie soll ausschließlich auf einer freiwilligen,
humanitären Entscheidung beruhen. Aus diesem Grund werden z. B. auch nicht die
Bestattungskosten eines Organspenders übernommen. Andererseits ist weder die
Bereitschaft zur Organspende noch die Organentnahme selbst für den Betreffenden
oder für dessen Angehörige mit Kosten verbunden. Für sämtliche Kosten, die durch
die Organtransplantation entstehen, kommen die Krankenkassen oder andere Träger
auf.
Sind die Kosten für die
Transplantationsmedizin nicht zu hoch?
Fortschritte der Medizin haben, zumindest
finanziell gesehen, häufig den Nachteil, dass sie kostspielig sind. Immer wieder
wird der Transplantationsmedizin vorgehalten, dass sie teuer - letzten Endes
unbezahlbar teuer - sei. Es ist für jeden medizinischen Laien verständlich, dass
aufwendige Behandlungen wie eine Organverpflanzung oder Gewebeübertragung
niemals "billig" sein können. Doch auch die Behandlungsalternativen verschlingen
viel Geld. Eine lebensrettende Dialysebehandlung kostet im Durchschnitt pro Jahr
ca. 65 000 DM. Hinzu kommen jährliche Behandlungskosten von durchschnittlich 15
000 DM. Eine Nierentransplantation schlägt demgegenüber einmalig mit knapp ca.
90 000 DM zu Buche. Mittel- und langfristig sinken in diesem Fall die
Behandlungskosten.
Werden Spenderorgane zu
wissenschaftlichen Zwecken verwendet?
Nein, gespendete Organe dienen nicht
wissenschaftlichen Zwecken. Spenderorgane dienen einzig dazu, kranke Menschen
medizinisch optimal zu behandeln. Wer seinen Körper nach dem Tod
wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung stellen möchte, sollte diese Verfügung
gesondert festhalten, den Wunsch seinen Angehörigen mitteilen und sich an das
Anatomische Institut einer Universität wenden.
Muss man die Absicht, ein Organ zu
spenden, testamentarisch festhalten?
Nein, eine testamentarische Erklärung zur
Organspendebereitschaft wäre nutzlos. Ein Testament wird schließlich zu einem
Zeitpunkt eröffnet, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.
Sollte man den Organspendeausweis ständig
bei sich tragen?
Ja, es ist sinnvoll, ihn beim Führerschein oder
Personalausweis mit sich zu tragen. Falls man ihn nicht ständig mit sich führt,
sollte man den eigenen Willen zur Organspende den Angehörigen mitteilen und auf
den vorliegenden Organspendeausweis hinweisen. Selbstverständlich kann man auch
eine nicht verwandte Vertrauensperson informieren oder bei ihr den
Organspendeausweis hinterlegen.
Benötigen Minderjährige die Unterschrift
eines Erziehungsberechtigten ?
Nein, das Transplantationsgesetz sieht vor, daß
auch Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem vollendeten 16.
Lebensjahr und einen Widerspruch ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ohne
Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erklären können.
Ist es möglich, die Einwilligung zur
Organspende zu widerrufen ?
Ja, jederzeit. Den Organspendeausweis muss man
dafür nur vernichten. Auf einem neuen Ausweis sollte man dann ankreuzen, daß man
der Organentnahme widerspricht. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder
eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.
Kann man bestimmen, wer ein nach dem Tode
gespendetes Organ bekommt?
Nein. Weder das Bestimmen des Empfängers noch
umgekehrt der Ausschluss bestimmter Personen ist bei einer Organspende für den
Todesfall möglich. Die Empfänger solcher Organe werden allein nach medizinischen
Kriterien wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit bestimmt.
Kann man den Verstorbenen nach der
Organentnahme nochmals sehen ?
Ja. Nach der Organentnahme können die Angehörigen
in jeder gewünschten Weise Abschied vom Verstorbenen nehmen. Sie können dabei
erkennen, daß die Operationswunde wie bei einem lebenden Patienten verschlossen
worden ist. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.
Wo findet eine Organentnahme statt?
Die Organentnahme wird im Operationssaal mit der
gleichen chirurgischen Sorgfalt wie bei jeder anderen Operation vorgenommen.
Kann man die Spendebereitschaft auf
bestimmte Organe und Gewebe beschränken ?
Ja. Im Organspendeausweis kann man ohne
Begründung bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme ausschließen oder die
Entnahme nur für bestimmte Organe und Gewebe gestatten, indem man dies im
Organspendeausweis vermerkt. Selbstverständlich ist es sinnvoll, auch über die
eingeschränkte Spendebereitschaft mit den Angehörigen oder einer anderen
Vertrauensperson zu sprechen.
Wo bekommt man einen Organspendeausweis ?
Exemplare des Organspendeausweises können bei der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), beim Arbeitskreis
Organspende und bei der Bundesärztekammer angefordert werden. Viele Apotheken,
Einwohnermeldeämter und Arztpraxen sowie die Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungsunternehmen halten ebenfalls solche Erklärungen bereit oder
verschicken sie an ihre Versicherten. Der Organspendeausweis ist kostenlos und
keinesfalls mit der Bitte um eine finanzielle Spende verbunden. Man kann seine
Entscheidung auch formlos auf einem unterschriebenen Bogen Papier dokumentieren.
Alle bisherigen "Erklärungen zur Organspende" behalten selbstverständlich ihre
Gültigkeit. Der Organspendeausweis gilt auch im Ausland.
Wie stehen die Kirchen zur Organspende?
Die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz und
der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben im Jahr 1990 eine
gemeinsame Erklärung zur Organtransplantation herausgegeben. Seitdem haben in
beiden Kirchen (parallel zu den Diskussionen über den Entwurf für ein
Organtransplantationsgesetz) auf allen Ebenen Auseinandersetzungen über diese
Thematik stattgefunden, besonders zur Frage des Todes. Eine abschließende
Beantwortung der Frage ist bis heute nicht erreicht und augenblicklich auch
nicht zu erwarten. Dennoch haben beide Kirchen die Verabschiedung des
Transplantationsgesetzes 1997 begrüßt und nochmals betont, dass die Organspende
ein Akt der Nächstenliebe sein kann.
In der gemeinsamen Erklärung von 1990 heißt es
unter anderem: "Nach christlichem Verständnis ist das Leben und damit der Leib
ein Geschenk des Schöpfers, über das der Mensch nicht nach Belieben verfügen
kann, das er aber nach sorgfältiger Gewissensprüfung aus Liebe zum Nächsten
einsetzen darf."
"Wer für den Fall des eigenen Todes die
Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn
dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs höchste belastet
oder gefährdet ist. Angehörige, die die Einwilligung zur Organtransplantation
geben, machen sich nicht eines Mangels an Pietät gegenüber den Verstorbenen
schuldig. Sie handeln ethisch verantwortlich, weil sie ungeachtet des von ihnen
empfundenen Schmerzes im Sinne des Verstorbenen entscheiden, anderen Menschen
beizustehen und durch Organspende Leben zu retten." "Nicht an der Unversehrtheit
des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen
Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, dass der gnädige Gott aus dem Tod
zum Leben auferweckt." "Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur
Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit
Kranken und Behinderten."
Kann man bereits zu Lebzeiten Organe
spenden ?
Ja, allerdings sieht das Transplantationsgesetz
bewusst erhebliche Einschränkungen vor. Am häufigsten kommt die Niere für eine
Lebendspende in Frage. Dieses Organ existiert im Körper paarweise, und es ist
möglich - gesunde Nieren und ein allgemein guter Gesundheitszustand
vorausgesetzt -, einem Spender eine Niere zu entnehmen, ohne dass dieser seine
Nierenfunktion einbüßt. Damit nicht finanzielle Überlegungen - etwa bei einem
mittellosen Spender - die Entscheidung für eine Organspende beeinflussen,
erlaubt das Gesetz die Lebendspende von Organen, die sich nicht wieder bilden
können (nicht regenerierungsfähige Organe), nur unter Verwandten ersten oder
zweiten Grades (z. B. Eltern oder Geschwister des Empfängers), unter
Ehepartnern, Verlobten oder anderen Personen, die dem Empfänger in besonderer
persönlicher Verbundenheit nahe stehen.
Seit wenigen, Jahren besteht auch die
Möglichkeit, Kindern mit schwersten Leberschäden einen Teil der Leber eines
Elternteiles zu übertragen. Unter günstigen Bedingungen wächst dieser Teil im
Körper des Kindes zu einer funktionstüchtigen Leber heran, und die Leber des
Elternteiles kann den Verlust des gespendeten Teils durch Nachwachsen
ausgleichen. In seltenen Fällen ist auch die Lebendspende eines Teils der Lunge
oder der Bauchspeicheldrüse möglich, wobei der gespendete Teil nicht nachwächst.
Natürlich ist die Entscheidung zur Lebendspende
ein besonders schwerer Entschluss. Auch wenn z. B. der Spender einer Niere - von
der Operation selbst abgesehen - in der Regel keine unmittelbaren
gesundheitlichen Einbußen hinnehmen muss, so ist er fortan auf das lebenslange
Funktionieren seiner nunmehr einzigen Niere angewiesen. Nur die Sorge um einen
geliebten, sehr nahestehenden Menschen leitet Angehörige oder andere besonders
nahestehende Personen bei ihrer Entscheidung. Aber auch dann sind psychische
Probleme nicht ausgeschlossen, und eine Betreuung ist notwendig. Aus diesem
Grund fordert das Transplantationsgesetz, daß sich Organspender und Empfänger
zur Teilnahme an einer Nachbetreuung bereit erklären. Finanzielle Erwägungen,
die etwa bei der denkbaren Lebendspende von einer völlig fremden Person ins
Spiel kommen könnten, dürfen keine Rolle spielen. Um jeglichen Missbrauch zu
verhindern, muss nach dem Gesetz eine Gutachterkommission vor der Organentnahme
prüfen, ob begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Spender nicht
freiwillig eingewilligt hat, oder ob das Organ gar Gegenstand verbotenen
Handeltreibens ist. So soll sichergestellt werden, daß die Lebendspende
ausschließlich ein Akt der Nächstenliebe und Fürsorge zwischen sich sehr
nahestehenden Personen ist.
Mit wem kann man über das Thema
Organspende sprechen?
Grundsätzlich mit jeder Person, mit der man
dieses Thema besprechen möchte, z. B. im Freundes- und Familienkreis, mit dem
Hausarzt oder Seelsorger. Darüber hinaus kann man auch Kontakt aufnehmen zum
Arbeitskreis Organspende, dem regionalen Transplantationszentrum oder den
Selbsthilfegruppen und Betroffenenverbänden von Organtransplantierten.
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